Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,128
BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63 (https://dejure.org/1964,128)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1964 - V C 23.63 (https://dejure.org/1964,128)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - V C 23.63 (https://dejure.org/1964,128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) - Rückforderung von Fürsorgeleistungen im Wege der Geltendmachung eines Ersatzanspruches nach § 1531 Reichsversicherungsordnung (RVO) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 149
  • MDR 1965, 71
  • DVBl 1965, 205
  • DÖV 1965, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    aa) Prinzipiell ist ein Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch heute anerkannt (vgl. z.B. Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. II, 1967, Nr. 257 und BVerwGE 11, 95 [97 f.]; 19, 149 [150, 152]).
  • BVerwG, 24.07.1975 - V C 22.74

    Überleitung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich auf den Träger der

    Das und nichts anderes wird verneint, und zwar unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BVerwGE 19, 149; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]und 35, 36. Diese betreffen, wie es in dem Beschluß heißt, den "insoweit" rechtsähnlichen Fall der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 1531 RVO.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65][278]) ist die volle Inanspruchnahme einer Rentennachzahlung durch den vorleistenden Fürsorgeträger dann ermessensfehlerhaft, wenn sie dazu führt, daß der durch die Gewährung der laufenden Rente aus dem Kreis der Fürsorgeberechtigten an sich Ausgeschiedene wegen unzureichender Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs alsbald wieder auf die öffentliche Fürsorge angewiesen ist.

    Insbesondere geht die Berufung der Revision auf die gerade genannten Entscheidungen BVerwGE 19, 149 und 20, 308 fehl; sie trägt der abweichenden Fallgestaltung der vorliegenden Sache nicht Rechnung.

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der

    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).

    Die Vorschrift galt im übrigen nach ihrem sachlichen, nur Leistungen nach der Reichsversicherungsordnung betreffenden Anwendungsbereich nicht für Sachverhalte der vorliegend zu beurteilenden Art. Auch geht es hier nicht um die "Freigabe" von Leistungen, die wie Leistungen nach der Reichsversicherungsordnung für den Empfänger eigentumsgleiche Funktion haben und eine Gleichbehandlung mit dem sonstigen Eigentum des Unterstützten - hier also eine Heranziehung der Grundsätze über den Einsatz von Vermögen (§§ 88 f. BSHG) - geboten erscheinen lassen könnten (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]).

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Dies gilt um so mehr, als ans Bundessozialhilfegesetz den § 90 BSHG unter die Überschrift "Übergang von Ansprüchen" gestellt hat, also nicht etwa, wie § 1531 der Reichsversicherungserdnung - RVO - (dazu BVerwGE 19, 149 [150]), den Träger der Sozialhilfe wegen der von ihm geleisteten Hilfe auf dem Wege der Begründung eines selbständigen Ersatzanspruchs schadlos hält.
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 (BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - BVerwG V C 23.63] [150]) ausgeführt hat, führt der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, wenn, wie im vorliegenden Falle, der Fürsorgeempfänger von dem Träger der Fürsorge die Freigabe eines realisierten Ersatzanspruchs nach § 1531 der Reichsversicherungsordnung - RVO - verlangt.

    Bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 (a.a.O.) hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt, daß der Ersatzanspruch des Fürsorgeträgers ein selbständiger, neben dem Rentenanspruch des Versicherten (Hilfsbedürftigen) gegen den Versicherungsträger bestehender Anspruch ist.

  • BVerwG, 18.07.1983 - 5 B 72.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 19, 149) ist der Verwaltungsgerichtshof davon ausgegangen, daß die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 1531 RVO eine Ermessensentscheidung des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Hilfeempfänger ist.

    Das Berufungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß der Beklagte eine Ermessensentscheidung getroffen, sich also nicht für verpflichtet gehalten hat, den Ersatzanspruch bei dem Träger der Rentenversicherung geltend zu machen (vgl. BVerwGE 19, 149 [152]).

  • BVerwG, 25.09.1969 - V B 40.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Freigabe einer

    Soweit sich der Kläger auf eine vermeintliche Abweichung des Urteils des Berufungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1964 (BVerwGE 19, 149) stützt, ist nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, daß das Berufungsgericht nicht aus Sachgründen, sondern wegen Versäumung der Klagefrist zur Klageabweisung gelangt ist, mithin zur Frage, wann und in welchem Umfange Rentennachzahlungen freizugeben sind, nicht Stellung zu nehmen brauchte.

    In dem angeführten Urteil vom 15. Juli 1964 (BVerwGE 19, 149), das als einziges erwähnt wird, ist zu der aufgeworfenen formellen Frage nichts von dem Urteil des Berufungsgerichts Abweichendes gesagt.

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 10, 12; 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 13, 99 [BVerwG 03.10.1961 - VI B 23/61]; 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]; 19, 153) f [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]ührt nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine erneute sachliche Überprüfung eines unanfechtbaren Ablehnungsbescheides durch die zuständige Behörde - ein sogenannter Zweitbescheid - in der Regel zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung des erneut geltend gemachten Anspruchs in den Grenzen, in denen sich die Behörde - wenn sie zu einer erneuten Ablehnung gekommen ist - durch die neue Sachprüfung einer erneuten gerichtlichen Überprüfung unterworfen hat; dem steht es nicht entgegen, daß der Antrag, der zu einer neuen Überprüfung führte, nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Antragsfrist gestellt worden ist (vgl. das Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 4.64 -, DVBl. 1965 S. 485).
  • BVerwG, 19.10.1968 - III C 123.66

    Mängel des Vorverfahrens als Verfahrensrüge - Voraussetzungen für eine

    In Übereinstimmung mit den übrigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 19, 153 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; BVerwG V C 174.65 - Urteil vom 5. September 1966 -) ist deshalb für den Bereich des Lastenausgleichsrechts dahin zu erkennen, daß ein Anspruch auf Wiederaufgreifen bei Änderung der Sach- oder Rechtslage gegeben ist.
  • VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20

    Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung

    Ein solcher setzt voraus, dass es zu gar keiner Ermessensentscheidung gekommen ist, etwa deshalb, weil die Verwaltung die Tatsache, dass eine Ermessensnorm vorliegt, übersehen hat oder sich - warum auch immer - gebunden fühlte (BVerwG NJW 1982, S. 1413; BVerwGE 84, 375 (389); 79, 274 (281); 78, 314 (320); 64, 7 (12); 19, 149 (153); 15, 196 (199); 7, 110 (111)).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung

  • BVerwG, 21.01.1970 - V C 93.69

    Geltendmachung der Kosten einer Heilbehandlung als Ersatzanspruch gegen den

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 128.88

    Ablehnung der Nachbesetzung eines Dienstpostens mit einem Soldaten - Anspruch auf

  • BVerwG, 21.05.1970 - III C 10.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Wiederaufgreifen eines Verfahrens

  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 15.79

    Kehrbezirksneueinteilung - Übernahme ehrenamtlicher Nebentätigkeiten -

  • BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 77.78

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen einer Beschwerde wegen

  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 84.65

    Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Anrechnung von Hilfe zum

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 91.70

    Folgen einer mangelnden Begründung für einen Sperrvermerk -

  • BVerwG, 01.07.1970 - V C 10.70

    Voraussetzungen für eine Erstattung der von dem Sozialhilfeträger für einen

  • BVerwG, 11.04.1984 - 4 B 33.84

    Revisibilität der Frage der Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null

  • BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 13.78

    Einlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an

  • BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 12.78

    Einlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67

    Zur Behandlung von Rentennachzahlungen als Vermögen im Rahmen der

  • BVerwG, 29.05.1979 - 5 B 27.79

    Erneute Entscheidung in der Sache durch eine Behörde trotz Eintritt der

  • BVerwG, 03.02.1972 - V CB 57.71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der

  • BVerwG, 24.03.1971 - V B 8.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.12.1966 - VI B 33.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 34.65

    Forderungsübergang eines Unterhaltsanspruchs durch Überleitungsanzeige - Recht

  • BVerwG, 19.10.1964 - V B 19.64

    Rechtsmittel

  • VG München, 02.12.2021 - M 17 K 18.6101

    Stationäre Einrichtung für ältere Menschen, Befreiung von den baulichen

  • VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912

    Schließungsanordnung für Apotheken; Dienstbereitschaft an Feiertagen

  • BVerwG, 26.06.1969 - V B 40.69

    Bewilligung eines Armenrechts - Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen einer

  • BVerwG, 07.10.1971 - V ER 230.71

    Rechtmäßigkeit der Überleitung der Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • BVerwG, 21.03.1975 - IV B 50.73

    Beseitigung eines im Außenbereich aufgeführten Zaunes - Erledigung des

  • BVerwG, 31.07.1973 - V ER 241.73

    Rechtsmittel

  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 17.12.1982 - VK 3/82
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 17.12.1982 - VK 1/82
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 17.12.1982 - VK 3/82
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 17.12.1982 - VK 1/82
  • VGH Hessen, 21.09.1967 - OSV 44/65
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht